Tarife & Krankenkassen Anerkennung
Die meisten Schweizer Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung im Rahmen der Zusatzversicherung. Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Krankenkasse. Eine ärztliche Überweisung wird in der Regel nicht verlangt.
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Wichtig:
Eine Rückerstattung der Behandlungskosten erfolgt nur, wenn Sie als Patient*in/Klient*in eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Es ist Aufgabe des/der Versicherten vor der Behandlung abzuklären, ob eine Kostengutsprache erfolgt.
• Übernimmt die Versicherung die vorgesehene Methode?
• Ist die therapierende Person bei der Krankenversicherung anerkannt?
• Wie viele Therapiesitzungen pro Behandlung übernimmt die Krankenversicherung?
• Welchen finanziellen Beitrag zahlt die Versicherung an die Behandlung?
Patient*innen/Klient*innen sollen auf einer schriftlicher Kostengutsprache beharren – diese kann auch per E-Mail erfolgen. Die Beweispflicht bei mündlichen Zusagen liegt bei der anfragenden Person und nicht bei der Krankenversicherung.
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NVS A-Mitglied - Nr. 12187 & SPAK qualifiziert
EGK-, ASCA- und EMR zertifiziert ZSR-Nr. D592461: EMR-Qualitätslabel
Der Stundeansatz beträgt CHF 144.--, abgerechnet im Viertelstundentakt.
Der Tarif erhöht sich auf Chf 156.— pro Behandlungsstunde (pro Taxpunkt/5 Minuten CHF 13.-- (vorher Chf 12.--) ab 1.1.2024 mit der Oda AM Zertifizierung und zusätzlichen Krankenkassen-Anerkennungen.
Die Erstbehandlung mit Anamnese dauert in der Regel 75−90 Minuten. Folgebehandlungen dauern in etwa 60−75 Minuten.
Bei Terminabsage bis 24 Stunden in Voraus, entstehen für Sie keine Kosten.
Ich bitte um Verständnis, dass bei Absagen oder Verschiebungen weniger als 24 Stunden im Vorhinein oder bei Nichterscheinen ohne Absage, das volle Stundenhonorar in Rechnung gestellt wird.
PostFinance AG
GESUNDHEIT & BEWEGUNG
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